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Schutz vor Erschütterungen
Erschütterungen werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt, allerdings legen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen (vom Deutschen Institut für Normung erarbeitete Normen) oder VDI-Richtlinien (vom Verein Deutscher Ingenieure aufgestellte Richtlinien) und die aktuelle Rechtsprechung zurück.
Zum Schutz vor Erschütterungen werden beispielsweise Unterschottermatten unter Schotter, Schwellen und Gleise gelegt. Dadurch werden für die Schallbelastung verantwortliche Frequenzen eliminiert.