Projekthistorie:
Alpha-E
Neues Gesetz – gleiche Projektbestandteile
Planungsgrundlage und rechtliche Basis für Bahnprojekte allgemein ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das am 29. Dezember 2023 angepasst wurde. Für das Bahnprojekt Hamburg/Bremen–Hannover ist die jüngste Änderung des Gesetzes von zentraler Bedeutung: Die vorhandenen Projektbestandteile wurden neuen Projektbündeln zugeordnet. Die bisher mit dem Projekt verbundenen Maßnahmen sind somit weiterhin gesetzlich verankert.
Quelle: Bundesschienenwegeausbaugesetz
Woher kommt der Begriff „Alpha-E“?
Eng mit dem Projekt ist auch der Begriff „Alpha E“ verbunden. Dessen Herkunft kurz erläutert werden soll.
Bereits heute kommt es im Raum zwischen Hamburg/Bremen und Hannover zu Überlastungen der Schiene. Tendenz weiter steigend: Für das Jahr 2030 wird ein Schienenverkehrsaufkommen von rund 108 Millionen Tonnen prognostiziert, so das Bundesverkehrsministerium. Vor diesem Hintergrund wurde die Deutsche Bahn 2012 durch das Ministerium beauftragt: Es soll mehr Kapazität für den Personen- und Güterverkehr geschaffen und die Verbindung zu den Nordseehäfen gestärkt werden.
Die Bahn präsentierte 2014 die daraus hervorgegangenen Varianten im Zuge einer Roadshow durch die gesamte Region, dessen Abschluss eine öffentliche Großveranstaltung in Soltau bildete. Es folgte im Jahr 2015 das „Dialogforum Schiene Nord“ (DSN) – die Geburtsstunde von „Alpha-E“. Organisiert vom Land Niedersachsen, diskutierten Vertreter:innen der Öffentlichkeit gemeinsam mit Fachleuten die verschiedenen Varianten aus der Machbarkeitsstudie und erörterten diese. Am Ende sprach sich die Mehrheit des Beteiligungsforums in seinem Abschlussdokument für die sogenannte „Alpha-Variante E“ aus. Damit hat das DSN 2015 den Begriff „Alpha-E“ geprägt. Ausgehend von dem DSN wurde das ursprüngliche „Alpha-E“ angepasst. Hintergrund war die Erstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, der den Rahmen für die Herleitung von Infrastrukturprojekten aller Art bildet. Dazu wurde „Alpha-E“ vom Bund bewertet, optimiert und weiterentwickelt – aus „Alpha-E“ wurde das „Optimierte Alpha-E plus“. Im August 2016 entschied das damalige Bundeskabinett, dass das „Optimierte Alpha-E plus“ mit „vordringlichen Bedarf“ in den BVWP aufgenommen werden soll.
Verkehrsprojekte im BVWP werden nach Dringlichkeit sortiert. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Projekte ist anschließend Gegenstand nachgelagerter Planungen. Nähere Informationen dazu bietet eine Einordnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Auf Grobkorridore folgen mögliche Linien
Die Planungen im Projekt wurden seit der Entscheidung im August 2016 kontinuierlich vorangetrieben. Die ersten Planungsergebnisse lagen schnell vor – zum Beispiel für die Strecke zwischen Hamburg und Hannover. Zu Beginn wurden Grobkorridore ermittelt. Also Bereiche, in denen grundsätzlich Gleise entstehen könnten. Innerhalb dieser Grobkorridore wurden anschließend parallel drei Grundvarianten – bestandsnaher Ausbau, bestandsnaher Ausbau mit Ortsumfahrungen und bestandsferner Neubau (zwei Streckenverläufe) – untersucht. Die Deutsche Bahn steht dazu mit Bund und Land im Austausch.