Hamburg–Hannover
Ziel der geplanten Maßnahmen
Ziel der Planungen ist es, eine staufreie, pünktliche und zukunftsfähige Lösung zu finden, welche zudem umweltfachlich vorzugswürdig und raumordnerisch darstellbar ist. Grundlage hierfür sind das Bundesschienenwegeausbaugesetz und die nachgelagerten Formulierungen im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Außerdem muss die Planung den Planfeststellungsrichtlinien Rechnung tragen.
Der Planungsabschnitt
Aktueller Planungsstand
Die Vorplanungen im Abschnitt Hamburg–Hannover schreiten voran: Im Rahmen einer umweltfachlichen und raumordnerischen Sensitivitätsbetrachtung hat die DB eine Raumwiderstandsanalyse durchgeführt. Ziel war es, grundsätzlich geeignete Korridore für eine Aus- oder Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover zu finden, die aus raumordnerischer und umweltfachlicher Sicht in Frage kommen. Die dafür ausschlaggebenden Raumwiderstände sind in der interaktiven Korridorkarte dargestellt. Am Ende haben sich aus der durchgeführten Raumwiderstandsanalyse unterschiedliche Grobkorridore ergeben. Innerhalb der Grobkorridore konnten anschließend grundlegend mögliche Linienführungen erarbeitet werden.
Die Vorplanungsergebnisse im Streckenabschnitt Hamburg–Hannover werden nach Fertigstellung
in einer Bewertungsmatrix gegenübergestellt.
Aktuell
- Parallele Vorplanungen in bestandsnahen und bestandsfernen Grobkorridoren
- Weiterführung gemeinsamer Termine mit Landkreisen, Gemeinden und Straßenbaulastträgern
- Planung außerhalb des Projektumfangs zur Beseitigung von diversen Bahnübergängen in Abstimmung mit Kommunen
Abgeschlossen
- Umweltfachliche und raumordnerische Sensitivitätsbetrachtung der relevanten Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt, zur Findung von machbaren Trassenkorridoren
- Fertigstellung der betrieblichen Aufgabenstellung hinsichtlich der Geschwindigkeitsprofile zwischen Celle und Hannover (Ergebnis: Staffelung der maximalen Geschwindigkeit auf bis zu 250 km/h)
- Fertigstellung des Berichts zur Sensitivitätsbetrachtung und Information der Öffentlichkeit durch digitalen Infomarkt
- „Gläserne Werkstatt“ zu Betrachtungen und Darstellungen der Vieregg-Rössler Konzeptionen
Ergebnisse der technischen Vorplanung
Hier sehen Sie die technischen Detailpläne der beiden Varianten mit kennzeichnender Vorplanungstiefe. In den folgenden Darstellungen sind die einzelnen Bauabschnitte der Trassenvarianten Pink und Gelb mit Lageplänen, Streckenquerschnitten sowie Plänen und Untersuchungsergebnissen der schalltechnischen Voruntersuchung grafisch aufbereitet. Über die verschiedenen interaktiven Anwendungen können die jeweiligen Abschnitte angeklickt und die dort hinterlegten Pläne aufgerufen werden.
Lagepläne
- Variante PinkLagepläne
- Variante GelbStreckenquerschnitte
- Variante PinkStreckenquerschnitte
- Variante GelbSoll-Zustand der schalltechnischen Voruntersuchung
- Variante PinkSoll-Zustand der schalltechnischen Voruntersuchung
- Variante Gelb
Sensitivitätsbetrachtung
Im August 2018 haben die Planungen zur Sensitivitätsbetrachtung im Bereich Ashausen–Lüneburg–Uelzen–Celle begonnen. Die Betrachtungen erfolgen auf Basis der Planfeststellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes und sollen einen planungsrechtlich vorzugswürdigen Trassenkorridor ermitteln.
Zu prüfen sind alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen hinsichtlich ihrer raumordnerischen Vorzugswürdigkeit sowie ihrer Eignung und möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt. Das heißt, dass aus planrechtlichen Gründen auch Varianten außerhalb des BVWP-Korridors betrachtet werden müssen, sofern sich diese auf Basis der oben genannten Parameter möglicherweise als vorzugswürdig erweisen könnten. Dies steht jedoch nicht im planerischen Fokus. Denn klares Ziel ist es, eine Variante im BVWP-Korridor als vorzugswürdig zu bestätigen.
Die Planer der Sensitivitätsbetrachtung im Bereich Ashausen–Lüneburg–Uelzen–Celle gehen daher gedanklich „von innen nach außen“ vor, um diese Bestätigung durch Ausschluss anderer etwaiger Alternativen planrechtlich sauber herleiten zu können. Die sich aufdrängenden Varianten bewerten sie dann entlang eines Kriterienkataloges. Dieser bezieht sowohl die Kriterien des 2015 durchgeführten „Dialogforums Schiene Nord“ (DSN) mit ein, als auch die raumordnerischen Kriterien zur Findung einer rechtssicheren Lösung. Das Ziel: Die Minimierung von Betroffenheiten im Sinne des Planrechts.