Naturschutz beginnt am Anfang der Planung
Der Schutz von Natur und Umwelt ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Alle naturschutzrelevanten Aspekte werden daher von Beginn an bei der Planung eines Infrastrukturprojektes berücksichtigt.
Um unerwünschte Effekte möglichst zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, beachtet die DB bei der Planung und beim Bau eine Vielzahl von Vorgaben und Auflagen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter umfassend ermittelt, analysiert und bewertet. Der Umfang dieser Untersuchung wird vorher im sogenannten Scoping mit allen Behörden, Trägern Öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden abgestimmt.
Auf Basis der UVS erarbeitet die Bahn den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). In diesem werden die Eingriffe in die Natur bewertet und konkrete Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur festgelegt.
Die Streckenabschnitte verlaufen zum Teil durch ökologisch sensible Bereiche wie beispielsweise Natur- und Landschaftsschutzgebiete – dies gilt es bei den Planungen entsprechend zu berücksichtigen.