Planungsprozess
Von der Grundlagenermittlung zur Baugenehmigung
Für eine zukunftsfähige Infrastruktur plant und baut die Deutsche Bahn schon heute überall im Land neue Gleise, Brücken und Stationen. Aber wie geht das? Wie läuft die Planung ab? Und an welcher Stelle können sich Bürger:innen einbringen?
Die fünf Projektphasen werden gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in 9 Leistungsphasen (Lph) unterteilt.
Die fünf Projektphasen

- Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Randbedingungen und Planungsabsichten klären und festlegen
- Leistungsumfang ermitteln
- Bestand der Ist-Situation aufnehmen

Projekt- und Planungsvorbereitung
- Varianten untersuchen
- Vorverhandlungen mit betroffenen Behörden über Genehmigungsfähigkeit und Kostenbeteiligung führen
- Notwendige Unterlagen beschaffen
- Kostenschätzung erstellen
- Planungskonzept erarbeiten
- Gesetzliche Vorzugsvariante erarbeiten
- Unterlagen für die Parlamentarische Befassung vorbereiten
System- und Integrationsplanung
- Planungskonzept der ausgewählten Variante bearbeiten (zeichnerische Darstellung, fachspezifische Berechnungen)
- Mit betroffenen Behörden über die Genehmigungsfähigkeit verhandeln
- Kosten berechnen
- Kosten durch Vergleich der Kostenberechnung mit Kostenschätzung kontrollieren
- Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren (in diesem Projekt: Planfeststellungsverfahren) erarbeiten und einreichen
- Mit Behörden verhandeln
- Im Planfeststellungsverfahren einschließlich Erörterungsterminen und Stellungnahmen mitwirken
- Planungsunterlagen vervollständigen und anpassen

- Zeichnerische und rechnerische Darstellung der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur ausführungsreifen Lösung einschließlich Detailzeichnungen aufbereiten
- Vergabeterminplan und Leistungsbeschreibungen aufstellen
- Mengen ermitteln und zusammenstellen
- Kosten durch den Vergleich der Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung kontrollieren
- Vergabeunterlagen für Baufirmen zusammenstellen
- Vergaben koordinieren
- Angebote von Baufirmen einholen
- Preisspiegel anhand der Angebote im Vergleich mit den Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung erstellen
- Angebote prüfen und werten
- Bietergespräche mit Baufirmen führen
- Vergabevorschläge erstellen und Verfahren dokumentieren

Bauüberwachung und Dokumentation
- Bauausführung überwachen
- Terminplan und Dokumentation des Bauablaufs überwachen
- Kosten kontrollieren und feststellen
- Bauleistungen der Baufirmen abnehmen und Objekt übergeben
- Mängel feststellen, Mängelbeseitigung organisieren, Verjährungsfristen für Mängelansprüche auflisten
- Dokumentation, zeichnerische Darstellungen und rechnerische Ergebnisse des Objekts zusammenstellen

- Objekt beobachten
- Instandhaltungskonzept erstellen
- Wartungsleistungen überwachen
- Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist überwachen
Ziel des Planungsprozesses ist es, eine engpassfreie, betrieblich optimale und volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung für das Gesamtprojekt zu finden, welche zudem umweltfachlich vorzugswürdig und raumordnerisch darstellbar ist. Grundlage hierfür sind das Bundesschienenwegeausbaugesetz und die nachgelagerten Formulierungen im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030.
Die endgültige Entscheidung darüber, wie der Aus- beziehungsweise Neubau in einzelnen Streckenabschnitten realisiert wird und – noch detaillierter – welche konkreten Maßnahmen an welcher Stelle umgesetzt werden sollen, fällt erst im Rahmen der Entwurfs- beziehungsweise Genehmigungsplanung und mündet im sogenannten Planfeststellungsverfahren. In diesem förmlichen Verwaltungsverfahren werden alle für das Projekt relevanten rechtlichen Sachverhalte betrachtet und Einwendungen von Betroffenen sowie Stellungnahmen von Träger:innen öffentlicher Belange (TöB) geprüft. Alle Belange des Bauvorhabens werden so gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen. Es bedarf keiner weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung.
Bereits im Vorfeld der formellen Verfahren bindet die Deutsche Bahn alle Betroffenen in Form der „Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ in die Planungsprozesse ein. Seit 2018 ist bei Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans, wie dem Bahnprojekt Hamburg/Bremen–Hannover, außerdem eine „parlamentarische Befassung“ vorgesehen.
Transparente Planung von Anfang an
Die Bahn hat sich dazu entschlossen, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren (§25 Verwaltungsverfahrensgesetz). Bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden relevante Informationen zu den Planungen vorgestellt. Im Dialog mit der Bevölkerung werden so Fragen beantwortet und Hinweise entgegengenommen. Dabei kommen verschiedene Formate zum Einsatz, um sowohl dem Projektfortschritt als auch dem Informationsbedarf der Betroffenen Rechnung zu tragen.
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ersetzt nicht das rechtliche Verfahren der Planfeststellung. Sie soll die betroffenen Anwohner:innen und Kommunen frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die geplante Umsetzung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.