Aktueller Stand
Die gesetzliche Vorplanung im Abschnitt Verden–Nienburg–Wunstorf/Minden wurde 2020 abgeschlossen. Im kommenden Schritt findet die parlamentarische Befassung des Deutschen Bundestages statt: ein wichtiger Meilenstein für die Fortführung der Planung.
Die Visualisierungen, interaktiven Simulationen und Pläne der gesetzlichen Vorzugsvariante sind seit November 2020 online einsehbar und wurden den Kommunen bereits persönlich vorgestellt.
Mit dem geplanten Schallschutz-Paket der gesetzlichen Vorzugsvariante, bestehend aus aktiven Maßnahmen wie Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern sowie passiven Maßnahmen (unter anderem Schallschutzfenster), wird der Schall vor Ort spürbar reduziert. Bezüglich der Frage des Schallschutzes steht das Projekt-Team mit den Kommunen in diesem Abschnitt im engen Austausch. Die Entscheidung über die mögliche Umsetzung von Alternativvarianten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt beim Deutschen Bundestag.
Dafür ist folgender Ablauf vorgesehen:
Die Deutsche Bahn hat ein Entscheidungsdokument mit der gesetzlichen Vorzugsvariante fertiggestellt, welches durch das Eisenbahn-Bundesamt geprüft wird. Ergänzend dazu hat die Bahn für die Anrainerkommunen eine Anlage erstellt, in der die über das gesetzliche Maß hinausgehenden regionalen Forderungen so aufbereitet sind, dass sie dem Bundestag als Grundlage für eine Entscheidung dienen. Die Kommunen vervollständigen nun diese Anlage und begründen ihre Forderungen. Anschließend wird die fertige Unterlage zur Entscheidung an den Bundestag übermittelt.
Bahnübergänge
Parallel finden derzeit Abstimmungen mit den Kommunen zur Beseitigung diverser Bahnübergänge statt. Welche Bahnübergänge aufgelöst werden sollen und welche Ersatzmaßnahmen derzeit betrachtet werden, können Sie der interaktiven Streckenkarte entnehmen.