Parlamentarische Befassung

Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Mehr Transparenz für den Bundestag

Bei Ausbau- und Neubaubauprojekten erhält der Deutsche Bundestag mit der „parlamentarischen Befassung“ ein zusätzliches Mitspracherecht. Das regelt für Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) seit 2018 die sogenannte Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Ziel der Vereinbarung ist es, den Bau von Schienenwegen zu beschleunigen und Verzögerungen aufgrund fehlender Akzeptanz – vor allem während des Planfeststellungsverfahrens – zu vermeiden. Zur Beschleunigung soll auch die frühe und enge Projektbegleitung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beitragen. So können Diskussionspunkte frühzeitig zwischen der Vorhabenträgerin (DB InfraGO AG) und der Behörde (EBA) besprochen und angepasst werden.

Ablauf der parlamentarischen Befassung

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) unterrichtet den Deutschen Bundestag in einer frühen Planungsphase (nach Abschluss der Vorplanung) über den aktuellen Projektstand. Das sorgt für mehr Transparenz bei den politischen Entscheidern. Die Bahn bereitet für das BMDV umfangreiche Unterlagen vor, die eine Beschreibung der Planung, Zeit- und Kostenpläne sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt enthalten. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Das Parlament entscheidet anschließend im Rahmen der Bundestagsbefassung über die Finanzierung dieser individuellen Forderungen. Entscheidend ist dabei, dass die Variante wirtschaftlich bleiben muss und die Projektziele erfüllt werden.

Grafik: Die Parlamentarische Befassung
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