Schall- und Erschütterungsschutz

Foto: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus

Der leisen Bahn gehört die Zukunft

Grafik: Umrüstung Flüsterbremse

Das Thema Schallschutz hat bei der Deutschen Bahn eine hohe Priorität. Ende 2020 erreichte sie das Ziel, den Schienenverkehrslärm bundesweit um 50 Prozent im Vergleich zu den Werten im Jahr 2000 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erlangen, setzte die Deutsche Bahn auf Maßnahmen am Streckennetz und an der Fahrzeugflotte. Die Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf die lärmarme Verbundstoffbremssohle – die „Flüsterbremse“ – nahm dabei einen zentralen Stellenwert ein.

Lärmschutzbericht

Lärmschutzbericht 2021

Lärmvorsorge ist fester Bestandteil der Planung

Bei Neu- und Ausbauprojekten ist der Schallschutz an der Strecke eine wesentliche Komponente. Mittels aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen schützt die Bahn die Anwohner:innen vor dem Schienenverkehrslärm. Aktive Maßnahmen bekämpfen den Lärm direkt dort, wo er entsteht: an der Strecke, beispielsweise in Form von Schallschutzwänden. Zu passiven Schutzvorkehrungen zählen Maßnahmen, die am Gebäude umgesetzt werden, wie Schallschutzfenster und schalldämmende Lüfter.

Bei wesentlichen baulichen Änderungen im Zuge der Aus- und Neubaumaßnahmen im Bahnprojekt Hamburg/Bremen–Hannover greifen die gesetzlichen Bestimmungen der Lärmvorsorge. Die sind in der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgelegt. Beim Neubau oder wesentlichen baulichen Änderungen von Strecken müssen schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen mittels aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen verhindert und festgelegte Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Eine wesentliche bauliche Änderung liegt vor, wenn

  • ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise erweitert wird.
  • durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel um mindestens drei dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.
  • durch eine wesentliche bauliche Änderung eine vorhandene Lärmbelastung von 70 dB(A) und mehr am Tag oder 60 dB(A) und mehr in der Nacht durch den erheblichen Eingriff zusätzlich erhöht wird.

So leise muss es sein: Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge

Grafik: Immissionsgrenzwerte Lärmvorsorge

Gezielte Maßnahmen zur Lärmvorsorge sind ein wichtiger Teil der Projektplanung und fester Bestandteil der Planfeststellungsverfahren.

Ob die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte überschritten werden, ermittelt ein unabhängiger Schallgutachter. Für seine schalltechnische Untersuchung berechnet er den verursachten Lärm und die Veränderung durch die Baumaßnahme. So werden die Lärmbelastungen der Betroffenen für den Ist- und Prognosefall mit und ohne Ausbaumaßnahme ermittelt. Aus der Höhe der Lärmbelastung und den örtlichen Gegebenheiten leiten sich die Schallschutzmaßnahmen ab, die in die Berechnung einfließen und die die Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen.

Schutz vor Erschütterungen

Das BImSchG erwähnt auch das Thema Erschütterungen. Es legt jedoch keine verbindlichen Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen (vom Deutschen Institut für Normung erarbeitete Normen) oder VDI-Richtlinien (vom Verein Deutscher Ingenieure aufgestellte Richtlinien) und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Um die Frequenzen, die für die Schallbelastung verantwortlich sind, zu reduzieren, kommen beispielsweise Unterschottermatten zum Einsatz. Die Bahn verlegt sie zum Schutz vor Erschütterungen unter Schotter, Schwellen und Gleise.

Die aktuellen Downloads sowie alle weiteren Dokumente zum Projekt finden Sie auch in der Mediathek.