Abkürzungen und Glossar

  • A
  • ABS

    Ausbaustrecke

  • APV

    Anpassungsvereinbarung

  • Auslastung

    Auslastung allgemein: Verhältnis zwischen der tatsächlichen Belastung und der Nennleistung

    Optimale Auslastung: Auslastung im Bereich zwischen etwa 80 % und 108 %, wird als optimal aufgefasst und gewährleistet eine optimale Betriebsqualität.

    Geringe Auslastung: Auslastung unterhalb 80 %, gewährleistet eine Premiumqualität

    Hohe Auslastung: Auslastung zwischen 108 % und 115 %, bedeutet eine risikobehaftete Betriebsqualität.

    Zu hohe Auslastung: Auslastung über 115 %, Betriebsqualität ist mangelhaft.

  • AVP

    Antrags- und Verwendungsprüfung

  • B
  • BASt

    Betriebliche Aufgabenstellung:

    In der BASt werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen beispielsweise geplante Zugzahlen, technische Ausstattung und betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

  • Bbf

    Betriebsbahnhof:

    Ein Betriebsbahnhof wird, im Gegensatz zu einem Personen- oder Güterbahnhof, nur für rein betriebliche, bahninterne Aufgaben genutzt, nicht für den öffentlichen Verkehr.

  • Belegungszeit

    Zeit, in der ein Fahrwegabschnitt (also ein Blockabschnitt, eine Fahrstraße oder ein Fahrstraßenteil) von einer Zugfahrt beansprucht wird und daher für die Beanspruchung durch andere Fahrten gesperrt ist.
    Da ein Fahrwegabschnitt niemals durch mehrere Fahrten gleichzeitig beansprucht werden kann, dürfen sich die Sperrzeiten einander folgender Fahrten nicht überlappen.

  • Bemessung Eisenbahninfrastruktur

    Bemessungskriterium: Bei der zu erwartenden Belastung der Infrastruktur soll eine wirtschaftlich-optimale Betriebsqualität gewährleistet sein.

  • Betriebsprogramm

    Beschreibung, wann welche Züge mit welchen Eigenschaften (etwa Geschwindigkeit, Fahrdynamik, Laufweg, Verkehrshalte) auf der Eisenbahninfrastruktur derzeit fahren oder künftig fahren werden.

  • Betriebsqualität

    Wird anhand der zu erwartenden außerplanmäßigen Wartezeiten bemessen. Je weniger Wartezeiten, desto besser die Betriebsqualität.

    Einflussgrößen: Verfügbare Infrastruktur, Belastung der Strecke

    Qualitätsstufen: Premiumqualität, wirtschaftlich-optimale Qualität, risikobehaftete und mangelhafte Qualität, → siehe auch Auslastung

  • Bf

    Bahnhof

  • Bft

    Bahnhofsteil

  • BImSchG

    Bundes-Immissionsschutzgesetz:

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen. Als Immissionen werden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und Emissionen aus der Umwelt bezeichnet.

  • BMDV

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

    Die Zuständigkeit des BMDV erstreckt sich neben den Themen Mobilität und digitale Infrastruktur auch auf die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Zum Aufgabenspektrum gehören unter anderem die Planung und Finanzierung von Investitionen zum Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur.

  • BSWAG

    Bundesschienenwegeausbaugesetz:

    Mit Verabschiedung des Bundesschienenwegeausbaugesetz werden geplante Baumaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Gesetzesform gebracht. Die Umsetzung wird damit verbindlich vorgeschrieben und konkretisiert. Das BSWAG basiert auf der Aufstellung und Priorisierung von Einzelprojekten im Bundesverkehrswegeplan. → siehe auch BVWP

  • BüG

    Besonders überwachtes Gleis:

    Bei besonders überwachten Gleisen entsteht eine Lärmminderung durch zusätzliche Schienenschleifarbeiten. Das BüG dient dazu, die Schallemission des Schienenverkehrs schon an der Quelle seines Entstehens zu mindern.

  • BVWP

    Bundesverkehrswegeplan:

    Der Bundesverkehrswegeplan wird vom → BMDV erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung steckt der BVWP den langfristigen Rahmen für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab, unter anderem für Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert und vorab einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. → siehe auch BVWP 2030

  • D
  • dB(A)

    Dezibel (A):

    Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke, kann man messen. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel und wird in Dezibel angegeben. Er wird dort gemessen, wo Lärm auf den Menschen einwirkt.
    Das A in Klammern steht für einen vorgeschalteten Filter, der die Geräuschempfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachbildet. Das menschliche Gehör reagiert auf tiefe Töne (niedrige Frequenzen) weniger empfindlich als auf hohe. Diese Eigenschaft wird bei den Beurteilungspegeln für Verkehrsgeräusche entsprechend berücksichtigt. Sie werden deshalb in bewerteten Schallpegeln in der Einheit Dezibel (A) beziehungsweise dB(A) angegeben.

  • DSN

    Dialogforum Schiene Nord:

    Öffentliches Beteiligungsforum, das vom Land Niedersachsen im Jahr 2015 organisiert wurde.

  • E
  • EBA

    Eisenbahn-Bundesamt:

    Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen. Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des → BMDV. Im Verantwortungsbereich des EBA liegt beispielsweise der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen. → siehe auch PFV

  • EBO

    Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

  • EBWU

    Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung:

    Untersuchung der → Leistungsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur. Ziel ist die Bemessung der Infrastruktur und/oder des → Betriebsprogramms zur Gewährleistung einer wirtschaftlich-optimalen → Betriebsqualität.

  • EKrG

    Eisenbahnkreuzungsgesetz:

    Das „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“ ist ein Bundesgesetz, das die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen sowie Wasserstraßen regelt.

  • EP

    Spezifischer Einheitspreis

  • ESTW

    Elektronisches Stellwerk:

    Bei einem elektronischen Stellwerk handelt es sich um eine Bahnanlage zum Stellen von Weichen und Signalen für den Zugverkehr. Im Gegensatz zu früher üblichen mechanischen Stellwerken werden ESTW zentral und rechnergestützt gesteuert.

  • ETCS

    European Train Control System (Europäisches Zugbeeinflussungssystem):

    Das European Train Control System ist ein künftiges, europaweit standardisiertes Zugbeeinflussungssystem, welches die Fahrt von Zügen in Abhängigkeit von der zulässigen Geschwindigkeit kontrolliert. Ist die Fahrt nicht zugelassen oder fährt ein Zug zu schnell, so wird er durch eine Zugbeeinflussung selbsttätig gebremst. Mit der Einführung von ETCS sollen alle bisherigen Systeme abgelöst und ein europäischer Standard gesetzt werden. Dies ermöglicht einen zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden Schienenverkehr.

  • Eisenbahnüberführung:

    Eine EÜ meint die „höhenfreie“ Kreuzung (im Gegensatz zu höhengleichen Bahnübergängen) einer Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg. Im Normalfall werden EÜ in Form einer Eisenbahnbrücke realisiert.

  • EVB

    Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser

  • EW

    Einzelwagen

  • F
  • Fahrwegkapazität

    Kapazität eines einzelnen Elements der Eisenbahninfrastruktur (eine Strecke, ein Fahrstraßenknoten oder eine Gleisgruppe)

  • FEU

    Forty-foot Equivalent Unit:

    Maßeinheit für das Fassungsvermögen von Frachtbehältnissen, entspricht einem 40-Fuß-ISO-Container

  • FFH

    Flora-Fauna-Habitat:

    Das FFH ist eine europäische Richtlinie zum Schutz wildlebender Arten und deren Lebensräume. Gutachter bewerten und berücksichtigen die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die betroffenen FFH-Gebiete.

  • G
  • GZ

    Güterzug

  • H
  • HOAI

    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure:

    Leistungsphasen (LP) nach HOAI

    LP 1: Grundlagenermittlung mit Prüfung des Kostenrahmens

    LP 2: Vorplanung mit Kostenschätzung

    LP 3: Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung

    LP 4: Genehmigungsplanung

    LP 5: Ausführungsplanung

    LP 6: Vorbereitung der Vergabe

    LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe

    LP 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

    LP 9: Objektbetreuung inklusive Gewährleistungsverfolgung

  • Hp

    Haltepunkt

  • HVZ

    Hauptverkehrszeit:

    Aus den tageszeitlichen Schwankungen der Verkehrsnachfrage ergeben sich verschiedene Kategorien der Verkehrszeiten. Die Hauptverkehrszeit wird vor allem von den zwei Faktoren Arbeit und Schule bestimmt. Daraus ergeben sich zwei Zeitabschnitte für die Hauptverkehrszeit: Die frühe Hauptverkehrszeit geht von 6 bis 9 Uhr, die späte Hauptverkehrszeit von 16 bis 19 Uhr. → siehe auch NVZ

  • K
  • KKK

    Kostenkennwertekatalog

  • KV

    Kombinierter Verkehr:

    Beim KV handelt es sich um Gütertransporte, bei denen Ladeeinheiten mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert werden. Zumeist werden hierbei große Distanzen mit einem Massentransportmittel wie der Bahn überbrückt, wohingegen der Lkw auf kurzen bis mittleren Entfernungen eingesetzt wird. Ziel des KV ist es, die Vorteile verschiedener Verkehrsträger zu nutzen und dadurch den Transport von Waren und Gütern in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht effizient abzuwickeln.

  • L
  • LBP

    Landschaftspflegerischer Begleitplan:

    Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

  • Leistungsfähigkeit

    Kapazität der Eisenbahninfrastruktur, also die mögliche Anzahl von Zügen innerhalb einer bestimmten Zeit. Dabei werden Pufferzeiten zur Abmilderung und Vermeidung von Verspätungsübertragung berücksichtigt. Die Infrastruktur wird somit nicht bis zur physikalischen Grenze ausgelastet.

  • LPH

    Leistungsphase

  • M
  • Mindestpufferzeit

    Pufferzeit, die bei der Fahrplankonstruktion – im Interesse der Betriebsqualität – mindestens vorgesehen werden muss. In der Regel beträgt die Mindestpufferzeit zwischen Zugfahrten eine Minute.

  • Mindestzugfolgezeit

    Zeitlicher Mindestabstand zwischen zwei aufeinander folgenden Zugfahrten.

  • N
  • NBS

    Neubaustrecke

  • Nennleistung

    Zahl an Zügen auf einer Strecke oder in einem Knoten, die zur Einhaltung wirtschaftlich-optimaler Betriebsqualität vertretbar ist und gefahren werden kann.

    Sie ist eine Größe der infrastrukturbezogenen → Leistungsfähigkeit und gilt unabhängig vom konkreten Fahrplan, das heißt, sie ist nur abhängig von der Infrastruktur, von der Stärke und Zusammensetzung des → Betriebsprogramms und vom Verspätungsniveau der Züge.

  • Netzkapazität

    Kapazität eines zusammenhängenden, aus mehreren Strecken und Knoten zusammengesetzten Eisenbahnnetzes.
    Die Erhöhung einer Streckenkapazität kann möglicherweise keinen Einfluss auf die Netzkapazität haben, wenn die angrenzenden Knoten mit einer deutlich geringeren Kapazität als Engpässe verbleiben.

  • NKV

    Nutzen-Kosten-Verhältnis:

    Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird der volkswirtschaftliche Projektnutzen den Investitionskosten gegenübergestellt. Ist das NKV positiv, d.h. es liegt bei einem Wert von über 1,0, kann das Projekt aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. siehe auch BVWP

  • NVZ

    Nebenverkehrszeit:

    Aus den tageszeitlichen Schwankungen der Verkehrsnachfrage ergeben sich verschiedene Kategorien der Verkehrszeiten. Während der Nebenverkehrszeit ist die Verkehrsnachfrage niedrig bis normal. Die Nebenverkehrszeit liegt zwischen 9 und 16 Uhr. → siehe auch HVZ

  • P
  • Pbf

    Personenbahnhof

  • PF

    Planfall:

    Der „Ohne-Fall“ (Bezugsfall) basiert auf dem heutigen Verkehrsnetz und berücksichtigt die Umsetzung des betreffenden Projektes nicht. Es umfasst jedoch weiterhin alle Projekte des → BVWP, die bis zu einem gewissen Prognosezeitpunkt umgesetzt werden.
    Der „Mit-Fall“ (Planfall) entspricht dem Ohne-Fall, berücksichtigt jedoch die Umsetzung des geplanten Projektes.

  • PFV

    Planfeststellungsverfahren:

    Das PFV ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens erlässt das → EBA einen Planfeststellungsbeschluss.

  • Pufferzeit

    Die Pufferzeit entspricht der nicht genutzten Zeit zwischen zwei einander folgenden Fahrten und dient dazu, die Übertragung von Verspätung auf andere, pünktliche Züge zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern. Solange die Verspätung eines vorausfahrenden Zuges kleiner ist als die Pufferzeit, wird keine Verspätung auf den nachfolgenden Zug übertragen.

  • Q
  • QF

    Qualitätsfaktor

  • R
  • Ril

    Richtlinie

  • RO-UVS

    Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen eines → Raumordnungsverfahrens

  • ROV

    Raumordnungsverfahren:

    Das Raumordnungsverfahren hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen. Es umfasst ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte und bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für nachfolgende Zulassungsverfahren.

  • RVU

    Raumverträglichkeitsuntersuchung:

    Innerhalb eines → Raumordnungsverfahrens ist zu überprüfen, ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie diese unter den Aspekten der Raumordnung aufeinander abgestimmt bzw. durchgeführt werden können. Die Prüfschritte werden zusammen als Raumverträglichkeitsuntersuchung bezeichnet.

  • S
  • SGV

    Schienengüterverkehr

  • Sperrzeit

    Jedes Eisenbahngleis ist auf der freien Strecke durch Signale in Abschnitte aufgeteilt, die von den Fachleuten „Blöcke“ genannt werden. Die Sperrzeit bezeichnet die Zeit, in der ein Fahrwegabschnitt (also ein Blockabschnitt, eine Fahrstraße oder ein Fahrstraßenteil) von einer Zugfahrt beansprucht wird und daher für die Beanspruchung durch andere Fahrten gesperrt ist. Da ein Fahrwegabschnitt niemals durch mehrere Fahrten gleichzeitig beansprucht werden kann, dürfen sich die Sperrzeiten einander folgender Fahrten nicht überlappen.

  • SPFV

    Schienenpersonenfernverkehr

  • SPNV

    Schienenpersonennahverkehr beziehungsweise Schienengebundener Personenverkehr

  • Straßenüberführung:

    Eine SÜ meint die höhenfreie Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, welche über die Eisenbahnstrecke führt. Im Normalfall werden SÜ in Form einer Straßenbrücke realisiert.

  • SV

    Sammelfinanzierungsvereinbarung

  • T
  • TEU

    Twenty-foot Equivalent Unit:

    Maßeinheit für das Fassungsvermögen von Frachtbehältnissen, entspricht 20-Fuß-ISO-Container/Standardcontainer

  • TöB

    Träger öffentlicher Belange:

    Träger öffentlicher Belange können beispielsweise Behörden, Unternehmen oder auch die Feuerwehr und Rettungsdienste sein. Die Träger öffentlicher Belange müssen bei Bauvorhaben, die sie betreffen, angehört und einbezogen werden.

  • TPS

    Trassenpreissystem:

    Ein System zur Bepreisung von Fahrplantrassen im mehr als 33.000 Kilometer umfassenden Gleisnetz der DB InfraGO AG. Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur wird jede Zugfahrt eines Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) nach dem Trassenpreissystem abgerechnet. → siehe auch Broschüre zum TPS 2022

  • Ü
  • Übf

    Überholungsbahnhof

  • U
  • Ubf

    Umschlagbahnhof:

    Als Umschlagbahnhof bezeichnet man im Güterverkehr diejenigen Bahnhöfe, auf deren Gelände Güter zwischen unterschiedlichen (Schiene-Straße) oder gleichen Verkehrsträgern (Schiene-Schiene) umgeladen werden.

  • UVP

    Umweltverträglichkeitsprüfung:

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten → Landschaftspflegerischen Begleitplan.

  • UVPG

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:

    Das UVPG regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, bei bestimmten, in der Anlage des UVPG aufgeführten Vorhaben, die Auswirkungen auf die Umwelt vor ihrer Durchführung im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltprüfung) umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist bei der Entscheidung über die Zulassung des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen.

  • UVS

    Umweltverträglichkeitsstudie

  • V
  • VASt

    Verkehrliche Aufgabenstellung:

    In der Verkehrlichen Aufgabenstellung werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen beispielsweise die geplante Anzahl der Züge, technische Ausstattung der Strecke und betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

  • VDE

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit

  • W
  • Wartezeit

    Verlängerung der Fahrzeit oder Haltezeit eines Zugs infolge der Behinderung durch eine andere Fahrt. Einarbeitung entweder bereits in den Fahrplan (planmäßige Wartezeiten, beispielsweise im Zuge einer fahrplangemäßen Überholung eines Güterzuges) oder Entstehung erst im Betriebsablauf (außerplanmäßige Wartezeiten).

    Höhe dieser Wartezeiten dient als Maß für die → Betriebsqualität – es gilt: je geringer die tatsächlich auftretenden außerplanmäßigen Wartezeiten, desto besser die Betriebsqualität.

  • Z
  • Zugfolgezeit

    Zeitlicher Abstand zwischen zwei einander folgenden Zugfahrten